Umweltmanagement
Umwelt konkret
Was versteht die Fa. Ludwig Schierer Flexible Fertigungstechnik GmbH unter Umwelt-Schutz konkret?
- Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen u. Auflagen des Umweltschutzes
- Nachhaltiger Energie und Ressourceneinsatz
- Einsatz von umweltschonenden Produkten, Dienstleistungen, Betriebsmitteln
- Offene Zusammenarbeit mit allen Interessenspartnern
- Berichterstattung über Ressourcenverbräuche und durch unsere Aktivitäten verursachten Emissionen, Abfälle und Risiken innerhalb der Organisation
10 Gebote für Zulieferer und Entsorger
Hinweise für Mitarbeiter, Zulieferer und EntsorgerAufgrund der Festlegungen im Managementsystem nach ISO 9001 sowie ISO 14001 sind wir,
Fa. Ludwig Schierer FFT GmbH / Fa. Ludwig Schierer Galvanik GmbH
verpflichtet, Sie auf folgende Punkte hinzuweisen.
Alle Fahrzeuge, die den Standort befahren, müssen in ordnungsgemäßem, Verkehrs- und Umweltsicheren Zustand sein. Fahrzeuge aus denen Flüssigkeiten (Öle usw.) austreten dürfen unser Firmengelände nicht befahren. Es dürfen keine Fahrzeuge unnötig im Stand betrieben werden.
- Auf dem Betriebsgelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, so dass das Fahrzeug jederzeit zum Stillstand gebracht werden kann. Ansonsten gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Die Ladung der Fahrzeuge, insbesondere Gefahrenstoffe, muss in einem einwandfreien Zustand sein. Beschädigte oder unsachgemäß verschlossene Behälter, aus denen die Inhaltsstoffe austreten, werden von uns nicht angenommen.
- Bei der Anlieferung von Flüssigkeiten in Tankfahrzeugen darf nur im Beisein eines Verantwortlichen und nach dessen Freigabe mit dem Abtanken begonnen werden.
- Die Schläuche zur Verbindung zwischen dem Tankwagen und unserer Station müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden.
- Alle Mitarbeiter, Zulieferer und Entsorger müssen auf dem Firmengelände die geltenden Arbeitschutzeinrichtungen und Rechtsvorschriften beachten.
- Stoffe für die Wiederverwertung oder Entsorgung sind in den dafür vorgesehenen Anlagen oder Behältnissen abzugeben. Informationen darüber erhalten alle Betroffenen vom Umweltmanagement- Team.
- Die von den Sicherheitsbeauftragten übergebenen Betriebs -und Gefahrenstoffanweisungen sind durchzulesen und zu befolgen.
- Der Genuss von Alkohol ist während der Arbeitszeit untersagt.
- Jeder Person auf dem Firmengelände ist angehalten für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen. Alle Umstände, welche diese Sorgfaltspflicht beeinträchtigen können, sind unverzüglich an die Beauftragten (Sicherheit-, Umweltbeauftragten) zu melden.