kostengünstig, äußerst beständig mit einer großen Farbauswahl
Das Pulverbeschichten ist ein Beschichtungsverfahren, bei dem ein elektrisch leitfähiger Werkstoff mit Pulverlack beschichtet wird. Eine typische Beschichtungsanlage besteht aus Oberflächenvorbehandlung (Reinigung und / oder Aufbringen einer Konversionsschicht), Zwischentrocknung, elektrostatischer Beschichtungszone und Trockner. Die Werkstücke werden dabei durch ein Fördersystem transportiert.
Ein großer Vorteil beim Pulverbschichten: Das Endprodukt ist extrem schlagfest. Das nachträgliche Bearbeiten - wie Schleifen oder Bohren - eines pulverbeschichteten Teils ist gut möglich.
Wir sind in der Lage, Pulverbeschichtungen bis zu einer Größe von 2400 x 900 x 600 mm durchzuführen.
Technische Hinweise für unsere Kunden, bitte unbedingt vor Auftragserteilung lesen:
1. Abkleben:
Bei abklebe Arbeiten (lackfreie Stellen) kommt spezielles hitzebeständiges Klebeband zu Anwendung, welches den thermischen Belastungen standhält. Trotzdem entsteht eine harte Kante (kein Kantenverlauf wie beim Nasslack) und es kann zu Unterwanderungen des Klebebandes kommen.
2. Aufkleber
Klebstoffreste von Kreppband, Gewebeband oder anderen Klebebändern kann zu Rückständen auf der Oberfläche führen, diese können durch die Vorbehandlung nicht vollständig entfernt werden und führen zu Mängeln an der Oberfläche.
Bitte bringen Sie Klebeband nur auf nicht sichtbaren Flächen an oder verzichten Sie ganz darauf.
3.Silikon
Auf Silikon sowie silikonhaltige Materialien sollte immer verzichtet werden. Vor der Beschichtung ist es unmöglich zu erkennen, ob eine Oberfläche mit Silikon in Berührung gekommen ist oder nicht. Erst nach dem Einbrennprozess ist ersichtlich ob sich Silikonreste auf dem Werkstück befinden.
4. Beschriftungen:
Beschriftungen von Edding-, Fett- oder anderen Faser-Stiften lassen sich auf Grund der chemischen Zusammensetzung der Farben durch die Vorbehandlung nicht vollständig entfernen. Die Beschriftungen können durchdrücken und nach dem Beschichten wieder sichtbar werden.
Bitte bringen Sie solche Markierungen nur auf nicht sichtbaren Flächen an oder verzichten Sie ganz darauf.
5. Aufhänge Möglichkeiten:
Die zu beschichtenden Werkstücke werden hängend bearbeitet, dazu müssen im Vorfeld entsprechende Befestigungsmöglichkeiten wie Löcher/Ösen vorhanden sein.
Bei Werkstücken die an Schweißbolzen befestigt werden sollen, behalten wir uns das Recht vor diese Teile abzulehnen.
An den Aufhängepunkten entstehen technologisch bedingte Druckstellen. Diese stellen keinen Mangel dar.
Wir sind in der Lage, Pulverbeschichtungen bis zu einer Größe von 2400 x 1000 x 600 mm und einem Maximalgewicht von 35kg pro Werkstück durchzuführen.
6. Werkstückgeometrie:
Unsere Dienstleistung setzt voraus, dass das zu beschichtende Material pulverbeschichtungsgerecht konstruiert und gefertigt wird. Stöße, Überlappungen sowie Dopplungen sind zu vermeiden und müssen durchgeschweißt sein. Insbesondere Dopplungen wirken hygroskopisch und korrosionsfördernd.
Bei der Pulverbeschichtung wird das Pulver durch elektrische Aufladung an das Werkstück gezogen, in der Innenseite von Rohren, tiefen Senkungen/Durchbrüchen bzw. geometrisch unvorteilhaften Werkstücken kann es zu einem zusammenbrechen dieser Statik kommen. Dadurch wird an diesen Stellen kein/unzureichend Pulver aufgetragen. Dieser Umstand kann durch uns nicht verhindert werden und wird als Reklamationsgrund nicht anerkannt.
7. Fett- und Ölkontaminierung:
Temperaturen von 200°C führen beim Einbrennvorgang des Pulvers zur Verflüssigung nicht sichtbarer Fette und Öle und fließen vor allem bei hohlen Konstruktionen aus undichten Schweißnähten, Gewinden oder Öffnungen nach außen. Eine Lackhaftung an den austretenden Stellen ist hiermit unmöglich.
Dadurch ergeben sich Mängel bei Qualität und Korrosionsschutz.
8. Farbunterschiede:
Pulverlacke werden industriell gefertigt. Je nach Pulverlackhersteller und Herstellungs-Charge kann es zu Schwankungen im Farbton kommen.
Oberflächenkriterien wie Glanzgrad oder Strukturen sind nicht definiert und führen somit auch hier zu Unterschieden. Alle Lacke die der Umwelt ausgesetzt sind (Verwitterung, Erosion, UV-Strahlung, Temperaturunterschiede) verändern ihre Oberfläche im Farbton und Glanzgrad. Dadurch entstehen auch Abweichungen zu Musterblechen.
9.Pulverlacke in Beistellung:
Bei beigestellten Pulvern können wir keine Garantie über die Qualität der Beschichtung geben, da wir nichts über die vorherige Lagerung bzw. den Zustand des Pulvers kennen. Bei Werkstücken die mit beigestellten Pulvern beschichtet werden erfolgt die Veredlung grundsätzlich auf Risiko des Abnehmers.
Wir beschichten ausschließlich mit Epoxid-, Epoxid-Polyester-, Polyester- und Polyurethanharz-Pulverlacken. Acryl-Pulverlacke werden von uns nicht verwendet.
10. Fremd gestrahlte Teile:
Die Vorbehandlung ist das entscheidende Kriterium bei der Pulverbeschichtung um eine saubere Oberfläche zu erhalten.
Deshalb behalten wir uns vor, fremd gestrahlte Teile abzulehnen bzw. sich dadurch ergebene Mängel in der Oberflächenqualität stellen keinen Mangel an unserer Beschichtung dar.
11.Beschichtung vorbeschichteter Werkstücke:
Bei bereits beschichteten Werkstücken behalten wir uns das Recht vor diese abzulehnen. Bereits Nasslackierte Flächen beschichten wir grundsätzlich nicht, da wir nicht die Zusammensetzung der Vorlackierung kennen.
Bei bereits Pulverbeschichteten Werkstücken erfolgt die Veredlung grundsätzlich auf Risiko des Abnehmers.
12. Gussteile:
ALU-Druckguss sowie Stahlgussteile sind herstellungsbedingt sehr offenporige Metalle und gasen somit bei Erwärmung aus. Dies führt bei der Pulverbeschichtung zu Blasenbildung an der Oberfläche. In den meisten Fällen lässt sich diese Blasenbildung auch durch mehrfaches Tempern nicht verhindern und stellt somit keinen Mangel dar.
13. Verzinkte Ware:
Die Unebenheiten die durch eine unterschiedlich starke Zinkschicht beim Feuerverzinken entsteht, bleiben nach der Pulverbeschichtung visuell erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Feuerverzinkte Teile neigen beim Einbrennen der Pulverschicht sehr stark zu Ausgasungen, welche durch Krater und Bläschen sichtbar werden. Dies ist technologisch bedingt und stellt an der Beschichtung ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Wir empfehlen zudem ein Sweep-Strahlen mit nichtmetallischen Strahlmitteln zum Reinigen und Anrauen der Zinkoberfläche kurz vor dem Pulverbeschichten für die Haftung des Pulvers. Ohne Nachweise der korrekten Vorbehandlung übernehmen wir keine Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung der Beschichtung.
14. Edelstahl-Teile:
Durch eine geringe Rautiefe der Edelstahlteile kann mit einer geringeren Haftung der Beschichtung gerechnet werden.
15. Kratzer, Beulen & Erhöhungen:
Die Pulverbeschichtung ist wie eine Parallelverschiebung der Oberfläche zu verstehen. Oberflächenunebenheiten wie Kratzer, Beulen und Erhöhungen werden nicht ausgeglichen und sind nach dem Beschichten noch sichtbar.
16. Oxid (Zunder)/Rost:
Zunder tritt bei der Produktion warmgewalzter Stähle unvermeidlich auf. Ebenso beim Laserschneiden entsteht an den Schnittkanten eine Oxydschicht. Da diese Schicht so gut wie keinen Haftverbund zum Trägermaterial hat, muss sie vor der Pulverbeschichtung entfernt werden. Rost am Teil verursacht ebenso eine mangelnde Haftung der Beschichtung und muss deshalb ebenfalls vor dem beschichten entfernt werden.
17. Pulverkanten:
Technologisch bedingt, neigt das Pulver bei der Beschichtung zur Kantenflucht, deshalb empfehlen wir, die zu beschichtenden Werkstücke an den Kanten und Bohrungen leicht zu entgraten.
18. Spachtel:
Spachteln als Ausgleich für fehlerhafte Untergründe kommen bei uns nicht zur Anwendung.
19. Wärmeverformungen:
Für Wärmeverformungen die auf das Freiwerden von Walz- bzw. Herstellspannungen oder auf nicht pulverbeschichtungsgerechten Konstruktionen sowie sonstigen konstruktiven Mängeln durch Materialeigengewicht zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
20. Weichlot/Zinn:
Je nach Zinnanteil im Weichlot kann es bei der Pulverbeschichtung (Einbrenntemperatur ca. 200°C) zum Verflüssigen der verlöteten Flächen kommen. Eine Pulverbeschichtung ist somit nicht möglich.
21. Verpackung/Transport:
Die von uns verwendeten Verpackungsmaterialien dienen ausschließlich dem Transport- und Materialschutz und können nicht zur Lagerung eingesetzt werden. Die Verpackung muss nach dem Transport sofort entfernt werden. Schäden die durch Lagerung bzw. Umwelteinflüsse entstehen, werden nicht als Reklamation anerkannt. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.